Kircheneintritt Wiedereintritt

Ein Wiedereintritt in unsere Kirche als Ausgetretene(r) ist umstandslos möglich.

Voraussetzungen dafür sind einzig:

  • die schriftliche Beglaubigung des Wiedereintrittswillen (Formular im Kirchenbüro)

  • ein Gespräch mit einem Pastor, einer Pastorin unserer Kirche.

Sie können sich aber auch einfach so bei uns informieren. Nehmen Sie gern Kontakt auf.