Kirchengemeinderat

Geleitet wird unsere Kirchengemeinde Reinbek-Mitte vom Kirchengemeinderat (KGR). Der Kirchengemeinderat wird von der Gemeinde alle sechs Jahre entsprechend der Verfassung der Nordkirche gewählt. Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag ihr vierzehntes Lebensjahr vollendet haben. Näheres regelt das Kirchengemeinderatswahlgesetz der Nordkirche. Regelmäßig Rechenschaft legt der Kirchengemeinderat in den mindestens einmal jährlich stattfindenden Gemeindeversammlungen ab.

Wenn Sie mehr zu den Aufgaben und zur Organisation eines Kirchengemeinderats wissen wollen, werfen Sie gern einen Blick in die Kirchengemeindeordnung der Nordkirche - oder fragen Sie die Mitglieder des KGR. Sie können sie entweder persönlich vor Ort - ob im Gottesdienst oder bei unseren zahlreichen Veranstaltungen - treffen und ansprechen. Oder nehmen Sie per E-Mail Kontakt auf.

Vorsitz

Pastor Dr. Ralf Meyer-Hansen

Sophia Stemmler