Stiftung zum Erhalt der MMK

Die Maria-Magdalenen-Kirche ist Reinbeks ältestes Kirchengebäude. Sie wurde am Sonntag, den 21. Juli 1901, eingeweiht – nach einer Bauzeit von nicht einmal 15 Monaten. In den mehr als einhundert Jahren seit ihrer Fertigstellung hat sich Reinbeks Stadtbild nachhaltig verändert. Für viele Reinbeker Bürgerinnen und Bürger ist die Maria-Magdalenen-Kirche deshalb umso mehr zu einer prägenden Konstante ihrer Stadt geworden. Die einen verbinden Kindheitserinnerungen mit dieser Kirche, andere haben sie erst im Erwachsenenalter wahrgenommen.

Doch da die Zahl der Kirchenmitglieder seit Jahren beständig sinkt, ist absehbar, dass der Bestand dieses Gebäudes aus kirchlichen Finanzmitteln allein dauerhaft nicht darstellbar sein wird.

Begründung der Stiftung im Jahr 2016

Um Reinbek dieses Gebäude zu erhalten, beschloss deshalb im November 2016 der seinerzeitige Kirchengemeinderat unserer Kirchengemeinde, eine Stiftung zu errichten. Ihr ausschließlicher Zweck ist es, das Kirchengebäude - die Maria-Magdalenen-Kirche - zu erhalten. Damit spricht die Stiftung alle Reinbeker an - unabhängig von einer Mitgliedschaft in der evangelisch-lutherischen Landeskirche.

Denn Mittel, die dieser Stiftung zufließen, dürfen für andere Themenfelder der Kirchengemeinde Reinbek-Mitte, z.B. die soziale und seelsorgerische Arbeit, den Kindergarten, den Friedhof oder andere Bereiche, nicht eingesetzt werden.

Seitens der Kirchengemeinde wurde die Stiftung mit einem anfänglichen Stiftungsvermögen von 20.000 Euro ausgestattet. Führt man sich allerdings vor Augen, dass allein die in den Jahren 2015 bis 2016 erfolgte Sanierung des Kirchendaches und von Teilen des Kirchturms mehr als 100.000 Euro erforderte, wird deutlich, dass das Ziel, dieses Gebäude für die Stadt und ihre Silhouette zu erhalten, vieler Förderer – kleiner wie großer – bedarf.

Wie können Sie sich engagieren?

Wenn Sie also auch etwas dafür tun wollen, dass Reinbek dieser das Stadtbild prägende Backsteinbau erhalten bleibt, können Sie sich im Rahmen der Stiftung engagieren.

Das können Sie wahlweise über Spenden oder Zustiftungen tun.

 

Zustiftungen

Eine Zustiftung erhöht das Kapital der Stiftung und darf deshalb nicht für Instandhaltungsmaßnahmen verwendet werden. Dafür können die jährlich wiederkehrenden Erträge aus dieser Zustiftung für die Erhaltung des Gebäudes investiert werden. Insofern hat die Zustiftung einen sehr langfristigen Charakter.

Wenn Sie eine Zustiftung tätigen möchten, überweisen Sie Ihren Betrag bitte auf das Konto mit der IBAN DE96 5206 0410 5806 4460 19 bei der Evangelischen Bank (BIC: GENODEF1EK1). Kontoinhaber ist die Kirchengemeinde Reinbek-Mitte.

Bitte befüllen Sie den Verwendungszweck wie folgt: „Zustiftung Erhalt der MMK“. Danach ergänzen Sie bitte Ihren Namen und Ihre Anschrift.

 

Spenden

Mit einer Spende führen Sie der Stiftung Geldmittel zu, die unmittelbar für Maßnahmen zum Erhalt der Kirche verwendet werden können. Auch diese Form von Hilfe ist hochwillkommen.

Wenn Sie eine Spende tätigen möchten, überweisen Sie Ihren Betrag bitte auf das Konto mit der IBAN DE96 5206 0410 5806 4460 19 bei der Evangelischen Bank (BIC: GENODEF1EK1). Kontoinhaber ist die Kirchengemeinde Reinbek-Mitte.

Bitte befüllen Sie den Verwendungszweck wie folgt: „Spende Erhalt der MMK“. Danach ergänzen Sie bitte Ihren Namen und Ihre Anschrift.

 

Steuerliche Abzugsfähigkeit

Im Gegenzug für Ihre Zuwendung erhalten Sie von uns eine Zuwendungsbestätigung. Bei Beträgen bis zu 200 Euro erkennt Ihr Finanzamt aber auch Ihren Kontoauszug als Nachweis an. In diesem Fall ist es nicht notwendig, im Verwendungszweck der Überweisung Ihre Anschrift zu ergänzen.

Spenden wie Zustiftungen sind steuerlich abzugsfähig, reduzieren also im Jahr der Zuwendung Ihre zu versteuernden Einkünfte. Bei Spenden ist dieser Effekt auf 20 % des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte beschränkt (§ 10b Abs. 1 EStG). Bei einer Zustiftung können innerhalb von zehn Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von einer Million Euro, bei zusammen veranlagten Ehegatten bis zu zwei Millionen Euro, zusätzlich zu den Höchstbeträgen für normale Spenden abgezogen werden (§ 10b Abs. 1a EStG). Dieser Betrag kann auf Antrag entsprechend den Präferenzen des Zuwenders auf das Jahr der Zuwendung und die folgenden neun Kalenderjahre verteilt werden.  Ein entsprechender Antrag ist im Zuge der Einkommensteuererklärung zu stellen.

 

Ihre Ansprechpartner

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich für eine Zustiftung oder Spende entscheiden sollen, können Sie selbstverständlich den Betrag Ihrer Zuwendung zwischen den beiden Formen auch aufteilen - benutzen Sie hierfür bitte zwei separate Überweisungen. Sie können aber auch gerne Kontakt mit uns aufnehmen, um zu klären, welcher Form der Zuwendung die Stiftung im Moment mehr bedarf.

Für diese und weitere Fragen steht Ihnen der Stiftungsvorstand gerne zur Verfügung. Dieser besteht derzeit aus den Herren Klemens Groschke (Vorsitz), Wolff Seitz (stellv. Vorsitz) und Dieter Tempke. Herr Groschke und Herr Seitz sind zugleich auch Mitglieder im Kirchengemeinderat.