Vorsorgevereinbarung

Viele Menschen machen sich schon zu Lebzeiten Gedanken darüber, was nach ihrem Tod geschehen soll. Dabei geht es nicht nur um das Testament, sondern auch darum, wo und in welcher Form die Bestattung gewünscht wird.

Wussten Sie schon, dass Sie auch für die Grabstätte und die Pflege Vorsorge treffen können? Dazu können Sie rechtssichere Verträge für eine Grabstätte oder die Pflege auf unserem Friedhof in Form von Stiftungs- und Grabpflegeverträgen rechtssicher abschließen.

Zwei Möglichkeiten der Vorsorge bieten wir Ihnen auf beiden Friedhöfen an:

    • Grabpflege für unterschiedliche Zeiträume in Form von Grabpflege-Stiftungsverträgen
    • Graberwerb zu Lebezeiten in Form von Grabvorsorge-Verträgen für jede auf unserem Friedhof vorhandene Grabstättenart
       

Was beinhaltet ein Grabpflege-Stiftungsvertrag?

Wir pflegen die Grabstätte ganz nach Ihren Wünschen und Ansprüchen und vereinbaren gemeinsam einen Zeitraum für die Grabpflege durch Ihre Friedhofsgärtnerei. Vom einfachen Sauberhalten der Grabfläche, dem Gießen, saisonalen Bepflanzungen bis zur umfassenden Gestaltung und Pflege werden alle gärtnerischen Arbeiten individuell und mit größter Sorgfalt ausgeführt. Davon überzeugen sich unabhängige Sachverständige in regelmäßigen Abständen, denn alles soll so wie vereinbart zu Ihrer vollen Zufriedenheit sein.

Dabei müssen Sie sich nie wieder mit Preissteigerungen auseinandersetzen, denn durch die Verzinsung des eingezahlten Betrages werden Preissteigerungen aufgefangen. Alle eingezahlten Pflegegelder werden treuhänderisch von einem kirchlichen Verwaltungszentrum nach strengen Anlagerichtlinien verwaltet. Jährliche Abrechnungen entfallen, denn sämtliche Leistungen werden jährlich von der Friedhofsverwaltung mit dem Verwaltungszentrum direkt abgerechnet. Behörden, Institutionen und Hinterbliebene können nicht auf das Stiftungskapital zugreifen, auch wenn sich Ihre finanzielle Situation ändert.
 

Was bedeutet ein Graberwerb zu Lebzeiten in Form eines Grabvorsorge-Vertrages?

Bisher haben Sie keine Grabstätte auf unseren Friedhöfen erworben, möchten aber vor dem Todesfall in Ruhe und Zeit eine konkrete Grabstätte oder die Grabstättenart für die Beerdigung festlegen. Damit alles Ihren Wünschen entspricht, können Sie bereits zu Lebzeiten den Beerdigungsplatz oder die Grabstättenart im Rahmen eines Grabvorsorge-Vertrages bestimmen. Soll die konkrete Grabstätte, ob für Urnen- oder Erdbestattungen, bereits ausgesucht werden, ist eine umfassende Beratung und ein Rundgang mit der Friedhofsverwaltung auf dem Friedhof für die Auswahl der Grabstätte erforderlich. Die gewählte Grabstätte wird dann für den gemeinsam festgelegten Zeitraum reserviert. Sie zahlen die entsprechenden Friedhofsgebühren mit Abschluss des Vertrages. Die vereinbarte Laufzeit der Reservierung beginnt ebenfalls mit dem Abschluss des Vertrages. Im ersten Beisetzungsfall wird dann lediglich der Differenzbeitrag zur vorgeschriebenen Ruhefrist von 20 (bei Urnenbeisetzungen) bzw. 25 Jahren (bei Erdbestattungen) fällig.

Die Grabstätte ist für Sie bis zur Belegung reserviert und kann nicht anderweitig vergeben werden.
Soll die Art der Grabstätte für die Bestattung, beispielsweise ein Erdwahlgrab oder eine Urnengrabstätte im Rosengarten festgelegt werden, wird lediglich Ihre Wahl der Grabstättenart im Grabvorsorge-Vertrag festgehalten. Die konkrete Stelle wird dann im ersten Beisetzungsfall von den Hinterbliebenen oder der Friedhofsverwaltung ausgesucht. Der Friedhof garantiert Ihnen, die von Ihnen ausgewählte Grabstättenart zur Beisetzung vorzuhalten. Die Gebühren werden in diesem Fall mit Abschluss des Vertrages fällig, jedoch beginnt die Ruhefrist von 20 bzw. 25 Jahren erst mit dem ersten Beisetzungsfall.

In beiden Fällen haben Sie den Vorteil, dass es bei zukünftigen Gebührenerhöhungen keine Nachforderungen für den bisher bezahlten Zeitraum gibt. Auch die Beerdigungsleistungen, die auf dem Friedhof angeboten werden, beispielsweise die Nutzung der Friedhofseinrichtungen (Kapelle für eine Trauerfeier; Kühlraum zum Einstellen des Sarges bis zu Trauerfeier) und das Ausheben und Schließen der Urnen- oder Sarggruft können im Grabvorsorge-Vertrag mit festgelegt werden.

Jegliche Art der Vorsorge entlastet die Hinterbliebenen, nicht nur finanziell, auch in Zeiten der Trauer sind wichtige Entscheidungen im Sinne der/des Verstorbenen bereits getroffen worden.

Gern unterbreiten wir Ihnen ein persönliches Angebot über einen Grabpflege-Stiftungsvertrag und/oder einen Grabvorsorge-Vertrag. Sprechen Sie bitte unsere Friedhofsverwaltung an.